Beschlussvorschlag:
Der Kreistag beschließt die Einrichtung eines Unterausschusses „Schulentwicklungsplanung“. Dieser Unterausschuss unterstützt die Arbeit des Fachausschusses für Bildung, Kultur und Sport und bereitet den Beschluss des Kreistages über die Schulentwicklungsplanung 2022 bis 2026 im Dezember 2021 vor. Der Unterausschuss ist zeitlich befristet; er endet automatisch mit dem Beschluss des Schulentwicklungsplanes, spätestens jedoch zum 31.12.2021.

Dem Unterausschuss gehören der Bildungsdezernent, die Vorsitzende des Ausschusses für Bildung, Kultur und Sport sowie ein Mitglied jeder im Kreistag vertretenen Fraktion an. Vertreterinnen und Vertreter der zuständigen Fachbereiche nehmen ebenfalls als Gast im Unterausschuss teil.

Der Landkreis wird beauftragt, den Unterausschuss erstmalig im April 2021 einzuberufen. Die weiteren Einzelheiten der Arbeitsweise dieses Unterausschusses werden in der ersten Sitzung festgelegt. Dazu gehört auch eine Festlegung darüber, wie oft getagt wird und wer zusätzlich als Gast eingeladen wird.

Begründung:
Im Land Brandenburg gibt es für den Bereich Schule geteilte Zuständigkeiten. Die Schulentwicklungsplanung stellt eine pflichtige Selbstverwaltungsaufgabe des Landkreises dar. Um im gesamten Landkreis ein möglichst wohnungsnahes und alle Bildungsgänge umfassendes Schulangebot vorhalten zu können, ist die Bestandsaufnahme der aktuellen schulrelevanten Gegebenheiten vor Ort sowie die Berücksichtigung der künftigen Entwicklung notwendig. Dies erfolgt im Land Brandenburg im Rahmen der Erstellung von Schulentwicklungsplänen, die auf einen Zeitraum von fünf Jahren ausgelegt sind und ein zentrales Element der Schulentwicklungsplanung des Landes Brandenburg darstellen.

Bei der Schulentwicklungsplanung spielen regionale Gegebenheiten vor Ort eine zentrale Rolle. Speziell in Oberhavel mit einem vergleichsweise dicht besiedelten Südkreis und einem ländlich geprägten Nordkreis sind die Voraussetzungen für eine Schulentwicklungsplanung sehr unterschiedlich. In Anbetracht dieser Verschiedenheiten zwischen ländlichem und städtischem Raum ist eine fundierte Schulentwicklungsplanung von besonderer Bedeutung.

Die Diskussionen in vergangenen Kreistagssitzungen haben gezeigt, dass in den Fraktionen bereits etliche Überlegungen zur Schulentwicklungsplanung existieren. Es erscheint nicht realistisch, dass der Beratungs- und Diskussionsbedarf für diese und eventuelle weitere politische Überlegungen alleine von einem Fachausschuss zu leisten ist. Die zeitlich befristete Einrichtung eines Unterausschusses nur zum Thema „Schulentwicklungsplanung“ ermöglicht es dem Kreistag, alle Überlegungen, Initiativen der Fraktionen im Hinblick auf die Schulentwickungsplanung, worunter auch die Entwicklung eventueller neuer Schulstandorte fällt, sachgerecht abzuwägen und zu einem möglichst breiten Konsens zu bringen.

Da dieser Unterausschuss keine eigenen Beschlüsse fasst, ist eine Berücksichtigung mit je einem Mitglied pro Fraktion ausreichend, um eine zeiteffiziente Beratung zwischen Politik und Verwaltung zu sichern.

Finanzielle Auswirkungen:
keine

Auswirkungen auf das Klima:
keine